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Was ist Toleranz? – Ein Nachklapp zum Tanzverbot an Karfreitag

Geschrieben von Wortakzente/Kinderohren - 3. April 2013

An Karfreitag waren wir mit dem Auto unterwegs zu einem Besuch, als ich auf die Idee kam, mal einen Blick in meine Twitter-Timeline zu werfen. Ich hatte nicht bedacht, dass es dort an Karfreitag unweigerlich um das Tanzverbot gehen würde. Ich überlegt kurz, ob ich einfach wieder abschalten sollte, weil eine Diskussion sich vermutlich wie jedes Jahr im Kreise drehen würde, entschloss mich dann aber doch zu einer Bemerkung. Ich twitterte

Das ganze Jahr über wird zur Toleranz gegenüber Minderheiten aufgerufen. Aber mal einen Tag die Religion der Mehrheit zu respektieren?

Sofort wurde mir entgegnet, dass Christen nicht in der Mehrheit seien, zumindest in Schleswig-Holstein. Ich nahm an, dass es bundesweit der Fall ist, konnte das unterwegs aber nicht überprüfen (die Ladezeiten von Internetseiten sind bei meinem Smartphone unterirdisch). Hier ist die Statistik, die ich im Hinterkopf hatte. Sie besagt, dass etwa zwei Drittel der Deutschen Christen sind. Nach der Karte auf der Wikipediaseite „Religionen in Deutschland“ sind übrigens auch mehr als die Hälfte der Schleswig-Holsteiner Protestanten, dazu kommen noch einige Katholiken. In der Unterzahl sind die Christen demnach in Hamburg und allen östlichen Bundesländern.

Die Diskussion ging dann etwas hin und her, ich möchte das hier nicht im Detail nachvollziehen, denn mir geht es in diesem Artikel gar nicht so sehr um das Tanzverbot an sich, sondern um etwas Allgemeineres.

Wir kamen an, ich verabschiedete mich aus der Diskussion und war über die Osterfeiertage nicht mehr bei Twitter. Erst am Dienstag sah ich, dass ich natürlich noch Reaktionen bekommen hatte. Eine davon möchte ich herausgreifen:

Indem ich Deinen Glauben respektiere werde ICH eingeschränkt? Das kann ja nicht Dein Ernst sein!

Darauf antworte ich mit einer Gegenfrage: Was bedeutet Toleranz für euch? Laut Wikipedia ist Toleranz

ein Geltenlassen und Gewährenlassen fremder Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten.

Es liegt in der Natur der Sache begründet, dass es manchmal auf zu Einschränkungen bei anderen führt, wenn man fremde Überzeugungen, Handlungsweise und Sitten gelten lässt. Unser ganzes Zusammenleben funktioniert nur deshalb, weil wir stets und ständig gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen. Ich kann nicht jede Nacht bei lauter Musik Partys feiern, wenn dadurch Nachbarn am Schlafen gehindert werden. Ist es aber ausnahmsweise mal laut, weil jemand eine Hochzeit oder einen runden Geburtstag feiert, werden die Nachbarn die Störung bis zu einem gewissen Punkt hinnehmen. So sollte es jedenfalls in einer funktionierenden Gemeinschaft sein. Lade ich einen Muslim zu einer Feier ein (oder, um ein nichtreligöses Beispiel zu nehmen, einen Vegetarier) werde ich respektieren, dass dieser gewisse Speisen nicht isst und dafür sorgen, dass es auch etwas gibt, was er essen kann.

Toleranz ist also möglicherweise mit ein wenig Einschränkung verbunden. Es ist leicht zu sagen, dass man etwas toleriert, was einen gar nicht persönlich betrifft, die Kultur der Aborigines in Australien beispielswiese. Wirkliche Toleranz zeigt sich meines Erachtens erst dann, wenn ich auch bereit bin, bei mir persönlich Abstriche zu machen. Wenn ich zum Beispiel akzeptiere, dass es bei den Nachbarn im Ramadan abends laut wird, weil dann in großem Kreis das Fastenbrechen gefeiert wird. Auch wenn es mich tatsächlich nerven sollte.

Die meisten Feiertage in Deutschland sind kirchlich. Jeder dieser Feiertage schränkt gewisse Rechte ein. Üblicherweise sind die Geschäfte geschlossen, was in anderen Ländern nicht unbedingt der Fall ist. Ich habe noch nie gehört, dass sich jemand darüber beschwert hat, dass er am Ostermontag oder an Himmelfahrt keine Shoppingtour machen kann. Die meisten Leute nehmen das billigend dafür in Kauf, dass sie einen Tag frei haben, ob sie nun an die Auferstehung oder Himmelfahrt glauben oder nicht. Das kommt übers Jahr an recht vielen Tagen vor, in den Bundesländern gibt es unterschiedlich viele religiöse Feiertage. Worin liegt also, im Vergleich dazu, die große Einschränkung, 24 Stunden im Jahr wegen eines Tanzverbotes nicht in die Disco gehen zu können? Wohlgemerkt, private Feiern sind meines Wissens nicht verboten, es handelt sich nur um öffentliche Veranstaltungen. Ich denke, bei dieser Argumentation geht es nur ums Prinzip. Und damit sind wir wieder am Anfang angekommen: Ich würde mir WÜNSCHEN, dass die Nichtchristen einfach akzeptieren, dass Tanzen am Karfreitag die religösen Gefühle vieler Menschen in diesem Land verletzt.

In der Diskussion wurde mir vorgeworfen, ich würde es mir verdammt leicht machen, weil ich einfach erwarte, dass die Atheisten sich den Regeln meiner Religion unterwerfen. Da das Tanzverbot nichts ist, was das Leben ungebührlich einschränkt – ja! Anders wäre das, wenn es an diesem Tag verboten wäre, das Haus zu verlassen, zu demonstrieren, Kranke zu behandeln, wenn also Grundrechte eingeschränkt würden – dann wäre ich sofort dafür, das abzuschaffen. Das ist aber nicht der Fall.

Jemand schrieb auch:

Zur Religionsfreiheit sollte auch gehören, Religion nicht achten zu müssen, …

So kann man natürlich argumentieren. In den meisten Situationen ist das in Deutschland auch so. Niemand wird gezwungen, einen Gottesdienst zu besuchen, einen Weihnachtsbaum aufzustellen, an einer Prozession teilzunehmen. Allerdings kann es passieren, dass wegen einer Prozession eine Straße gesperrt ist, sodass man einen anderen Weg nehmen muss oder als Anwohner einige Zeit nicht mit dem Auto aus seiner Garage fahren kann. Oder dass eben die Disco zu ist bzw. nicht getanzt werden darf.

Jemand berichtete kürzlich auf Twitter, dass in der Schule seines Kindes atheistische Kinder gezwungen werden, am Religionsunterricht teilzunehmen. Das ist etwas, was ich für unzumutbar halte. Das Tanzverbot ist es nicht.

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Verordnete Kirchgelderhöhung

Geschrieben von Wortakzente/Kinderohren - 23. März 2010

Gemeindekirchenratssitzung zur Festlegung des neuen Haushaltsplans: Bei einer kleinen Gemeinde wie der unsrigen kein Thema, das zu größeren Debatten einlädt. So ging die Besprechung problemlos über die Bühne, bis wir beim letzten Punkt ankamen, der Kirchgelderhöhung. Dazu muss ich einige erklärende Worte vorwegschicken:

In der DDR gab es keine Kirchensteuer. Die Finanzierung der Kirchgemeinden wurde daher über das Kirchgeld geregelt, das die Gemeinde direkt bei den Mitgliedern einsammelte. Nach der Wende kam die Kirchensteuer – das Kirchgeld aber blieb. Dies verärgerte viele Kirchenmitglieder und führte auch zu Austritten. Für die Gemeinden ist das Kirchgeld allerdings eine wichtige und nützliche Sache weil es Geld ist, das vor Ort frei verwendet werden kann: für das Bastelmaterial beim Kinderfest, einen Zuschuss zur Freizeit, den Druck des Gemeindebriefs oder kleinere Reparaturen. Die Höhe des Kirchgelds wird nach den Empfehlungen der Landeskirche von den Kirchgemeinden festgesetzt. (Hierzu eine Erklärung der EKM)

Nun schlossen sich 2009 die Thüringer Landeskirche und die Kirchenprovinz Sachsen zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zusammen. Ein Schritt, von dem man sich viel versprach, zum Beispiel jede Menge Einsparungen, der allerdings auch mit viel Bürokratie verbunden ist. Alles muss vereinheitlicht werden, auch das Kirchgeld. In Thüringen waren bisher 24 Euro pro erwachsenem Mitglied zu zahlen, in der Kirchenprovinz dagegen liegt der Beitrag bei 42 Euro. Man hätte sich ja nun auf einen Mittelwert einigen können, aber nein, die Synode beschloss (angeblich nicht ohne Proteste) den höheren Betrag.

Man könnte meinen, die Gemeinden erhielten nun eine Mitteilung aus der hervorgeht, dass das Kirchgeld ab 2010 auf Beschluss der Synode auf 42 Euro erhöht wurde. Offensichtlich gehört eine solche Entscheidung jedoch zu den Befugnissen der Gemeindekirchenräte. An sich ist das auch sinnvoll, denn wer wäre besser in der Lage, die finanzielle Situation der Mitglieder der örtlichen Gemeinde einzuschätzen? Natürlich gibt es in jeder Gemeinde Menschen, die freiwillig mehr zahlen, als verlangt wird. Bei dieser Entscheidung geht es jedoch um einen Mindestsatz, ergänzt um eine Staffelung für Leute mit einem Einkommen unter 1000 Euro (als ob die Gemeindeglieder dem Pfarrer oder den Kirchenältesten ihre Einkommensverhältnisse offenlegen wollten). In unserer Gemeinde ist es so, dass die Leute momentan ohnehin verärgert sind. Die Friedhöfe gingen von der Kirchgemeinde an die politische Gemeinde, wodurch die Gebühren stark angestiegen sind. Wir Gemeindekirchenältesten hätten also gerne davon abgesehen, das Kirchgeld auch noch zu erhöhen. Außerdem handelt es sich fast um eine Verdoppelung. Der Protest ist also vorhersehbar. Und wer bekommt den Unmut ab? Natürlich nicht die Landeskirche, sondern die Menschen vor Ort, der Pfarrer und die Kirchenältesten. Schlimm genug, wenn wir einen Beschluss von oben überbringen müssten. Aber nein, WIR sollen es ja selber beschließen!

Nun werden sich vermutlich viele Leser fragen, warum ein solcher Beschluss dann eben einfach nicht gefasst wird. Ein naheliegender Gedanke! Dem Haushaltsentwurf lag allerdings bereits ein Blatt über die Erhöhung des Kirchgeldes auf 42 Euro bei, das nur noch zu unterschreiben war. Ohne dieses Blatt sei der Haushalt nicht vollständig, das war schon übermittelt worden. Und einer Gemeinde, die den Beschluss bereits verweigert hat, wurde mitgeteilt, dass sie keine Sachkostenzuschüsse und Fördermittel mehr bekommt. Welche Gemeinde kann sich das leisten? Die Kirchensanierung in einem unserer Orte müsste umgehend eingestellt werden.

Man kann natürlich argumentieren, dass es das gute Recht der Kirche ist dafür zu sorgen, dass, angesichts knapper Kassen, die Gemeinden so viel wie möglich beitragen. Das ist richtig. Es ist aber schon so, dass, gerade für Sanierungsmaßnahmen, viele Spenden gesammelt werden. SPENDEN, die die Leute freiwillig geben, weil ihnen die Sache wichtig ist. Das liegt auf einer ganz anderen Ebene als erzwungene Beiträge. Die führen eher zu einem Rückgang der Spenden oder sogar Austritten.

Was mich aber vor allem stört, ist die Aushebelung demokratischer Grundsätze. Entweder ist die Höhe des Kirchgeldes etwas, was in den Gemeinden beschlossen wird. Dann darf diese Entscheidung nicht durch Finanzkürzungen beeinflusst werden. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun! Oder es ist eine Entscheidung der Landeskirche. Dann soll die EKM sie auch als solche übermitteln!

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